Die Steuerberatung beginnt bei der privaten Einkommensteuererklärung. Sie geht über die Buchhaltung bis hin zur Jahresabschlusserstellung von Unternehmen.

Private/Gewerbliche Steuern

Hierunter fallen vor allem die Einkommensteuererklärung (mit allen Einkunftsarten) und die Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärung. Falls Sie eine gesonderte einheitliche Feststellungserklärung benötigen: Auch diese erstellen wir für Sie.

Jahresabschlusserstellung

Ab einem Gewinn von 60.000 € oder als eingetragener Gewerbebetrieb müssen Sie bilanzieren. Wir erstellen gerne Ihren Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und weiteren – je nach Größe des Unternehmens – benötigten Unterlagen.
Sofern Sie diese Kriterien nicht überschreiten, übernehmen wir für Sie die Erstellung Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Deutsch-Französisches Steuerrecht

Mit unserem Sitz in direkter Nähe zu Frankreich unterstützen wir Sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. In einem Netzwerk von etwa 200 Kollegen aus den Nachbarländern (Luxemburg und Schweiz eingeschlossen) helfen wir Privatpersonen und Unternehmen, die für sie wichtigen Problemlöser zu finden.
Unsere Berater stehen Ihnen auch in den regelmäßigen Sprechstunden bei PAMINA in Lauterbourg und bei der ZEV in Kehl für Ihre Fragen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Finanzbuchhaltung

Eine saubere und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Finanzbuchhaltung ist die wesentliche Voraussetzung, um einen Jahresabschluss erstellen zu können. Wir übernehmen gerne die Finanzbuchführung in Verbindung mit DATEV Unternehmen Online für Sie. Die klassische Buchhaltung im Ordner können wir auch, aber sie ist ein Auslaufmodell.

Lohnbuchhaltung

Sie stellen Mitarbeiter ein? Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen, kümmern uns um An- und Abmeldungen, um die korrekten Zahlungen an die Sozialträger und an die Finanzkasse. Wir sind ihr externes Lohnbüro, welches Sie auch bei einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung unterstützt.

Erbschafts-/Schenkungsteuer

Im Todesfall oder auch bei vorweggenommener Vermögensübertragung beraten wir Sie nicht nur, sondern erstellen auch die nötigen Steuererklärungen und Bewertungen für Sie. Auch als Testamentsvollstrecker übernehmen wir darüber hinaus Aufgaben, gerade wenn es auch weiterhin friedlich in der Erbengemeinschaft sein soll. Dies gilt vor allem auch für deutsch-französische Erbfälle, wo Ihnen in Frankreich enorme Belastungen drohen.

Begleitung Betriebsprüfung

Wenn eine steuerliche Außenprüfung oder eine Sozialversicherungsprüfung ansteht, übernehmen wir gerne für Sie die erforderlichen Verhandlungen mit dem Finanzamt oder dem Sozialversicherungsträger. Auch gerne bei uns in der Kanzlei.

Steuern international

Das Steuerrecht ist sehr komplex und hat große Unterschiede in den verschiedenen Ländern. Wir arbeiten international mit Kollegen der jeweiligen Länder an Problemlösungen unserer deutschen Mandanten für ihre ausländischen Unternehmen oder unterstützen auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland steuerliche Hilfe benötigen.