Seit dem 1.1.2020 gilt eine Mindestvergütung für Auszubildende, die außerhalb der Tarifbindung liegen. Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz wurde nun fortgeschrieben. Hier eine Übersicht der Mindestvergütungen von 2020 bis 2024 vom 1.1. bis 31.12. des jeweiligen Jahres:
Ausbildungsbeginn
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
4. Ausbildungsjahr
2024
649,00 €
766,00 €
876,00 €
909,00 €
2023
620,00 €
731,60 €
837,00 €
868,00 €
2022
585,00 €
690,30 €
789,75 €
819,00 €
2021
550,00 €
649,00 €
742,50 €
770,00 €
2020
515,00 €
607,70 €
695,25 €
721,00 €